Der Organspendeausweis

Die Entscheidung kann in einem Organspendeausweis dokumentiert werden. Hier wird vermerkt, ob man nach dem Tod grundsätzlich zu einer Spende aller oder nur bestimmter Organe/Gewebe bereit ist. Diese Entscheidung kann jederzeit geändert werden. Eine klare Aussage ist auch deshalb so wichtig, weil sie als klare Willenserklärung den Angehörigen im Zweifelsfall eine schwierige Entscheidung abnimmt.


Welche Organe und Gewebe können gespendet werden?

  • Herz
  • Bauchspeicheldrüse
  • Niere
  • Dünndarm
  • Leber
  • Haut
  • Lunge
  • Hornhaut, Teile der Blutgefäße, der Knochen, der Sehnen (Gewebe)


Ab welchem Alter kann ich meinen Willen dokumentieren?

  • Ab 16 Jahren kann man seine Zustimmung zur Organspende dokumentieren.
  • Ab 14 Jahren kann man sich gegen die Organspende aussprechen.


Wer kommt für eine Organspende in Frage?

Grundsätzlich alle Menschen. Entscheidend sind das biologische Alter und der Zustand der Organe.


Sind Voruntersuchungen notwendig?

Für die Spende nach dem Tode sind keine Voruntersuchungen notwendig. Ob Ausschlusskriterien vorliegen, wird nach Feststellung des Hirntodes untersucht. Bestimmte Krankheiten können die Spendefähigkeit beeinflussen oder ausschließen.
Diese sind:

  • nachgewiesene HIV-Infektion,
  • schwerste, nicht behandelbare Infektionserkrankungen und
  • Tumorerkrankungen, die nicht geheilt werden können.


Wo ist der Ausweis erhältlich?

  • bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), www.bzga.de
  • bei vielen Ärzten und Apotheken
  • im Internet unter: www.organspende-info.de
  • im Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg
  • bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), www.dso.de
  • bei den Transplantationsbeauftragten der Krankenhäuser
  • bei Patientenverbänden für Transplantierte

 

Quelle: „Thema Organspende im Unterricht“, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 2007.