Die Haltungen der Religionen zur Organtransplantation
Die katholische und evangelische Kirche
Die katholische und evangelische Kirche befür- worten die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten. Beide Kirchen haben eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der steht: „Wer für den Fall des eigenen Todes die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt, handelt ethisch verantwortlich, denn dadurch kann anderen Menschen geholfen werden, deren Leben aufs höchste belastet oder gefährdet ist. Angehörige, die die Einwilligung zur Organtransplantation geben, machen sich nicht eines Mangels an Pietät gegenüber dem Verstorbenen schuldig. Sie handeln ethisch verantwortlich, weil sie ungeachtet des von ihnen empfundenen Schmerzes im Sinne des Verstorbenen entscheiden, anderen Menschen beizustehen und durch Organspende Leben zu retten.“
Judentum
Es entspricht dem Grundprinzip der jüdischen Religion, dass der menschliche Körper eigentlich Gott gehört und nur als eine Leihgabe angesehen werden darf. Daher kann man nicht frei über seinen Körper verfügen, sich willentlich Verletzungen zufügen oder sich freiwillig in Gefahr begeben. Allerdings tritt dieses Gesetz in den Hintergrund, wenn es darum geht, menschliches Leben zu retten. Da die jüdische Gesetzesauslegung allerdings den Hirntod nicht als Lebensende anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr schlägt. Hat das Herz des Spenders aufgehört zu schlagen, sind Organentnahmen und Übertragungen gestattet, weil dadurch Menschenleben gerettet wird.
(Vgl.: Nordmann, Birnbaum: Die aktuelle Biomedizin aus Sicht des Judentums, Gutachten für die AG Bioethik und Wissenschaftskommunikation am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin, Berlin 2002)
Islam
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat in seiner Stellungnahme zur Organtransplantation das Transplantationsgesetz von 1997 als mit dem islamischen Prinzip vereinbar eingestuft. Für islamische Gelehrte stellt die Transplantation von Organen eines Toten keine Respektlosigkeit gegenüber dem Verstorbenen dar. Zudem sei Organspende ein Ausdruck und Zeichen von Mitgefühl. Gemäß dem Prinzip „Taten werden nach der dahinter stehenden Absicht beurteilt“ dürfen Organe lediglich aus einem Gefühl der Nächstenliebe gespendet werden. Dabei darf die Organspende keinesfalls Handelszwecken dienen. Allerdings muss der Nutzen für den Empfänger den möglichen Schaden für den Spender überwiegen.
Buddhismus
Der Mensch ist nach buddhistischer Auffassung eine Einheit geistiger und physischer Faktoren, wobei keinem dieser Faktoren die Rolle eines „Persönlichkeitskerns“ oder einer unveränderlichen Seele zugewiesen werden kann. Der Tod ist nach diesem Verständnis nicht der Eintritt eines bestimmten Ereignisses – etwa der Ausfall eines bestimmten Organs – sondern wird prozesshaft begriffen als die allmähliche Auflösung eben dieses Funktionszusammenhangs, der die Person ausmachenden Faktoren. Dieser Sterbeprozess geht über die Feststellung des Hirntodes hinaus. Tot ist der Mensch demnach erst, wenn das Bewusstsein vollständig den Körper verlassen hat und in eine neue Existenz eingetreten ist, sei es, wie im Theravada-Buddhismus erklärt wird, in einem neuen Leben oder auf einer anderen Existenzebene, oder, wie alle anderen Traditionen beschreiben, in einem Zwischenzustand, der dann zu einer erneuten Existenz führt. Die verschiedenen Existenzebenen können sein: das Menschreich, das Tierreich, das Gespensterreich, das Höllenreich und das Götterreich. Nach buddhistischer Lehre kann der Mensch die Befreiung (Erleuchtung) aus dem Leidenskreislauf von Geburt und Tod noch im Verlauf dieses Sterbeprozesses erlangen. Da ein Hirntoter dementsprechend als ein sterbender Mensch begriffen wird, stellt eine Organentnahme einen Eingriff in den Sterbevorgang dar. In traditionell-buddhistischen Ländern wird daher in der Regel großer Wert darauf gelegt, diese Erfahrung des Sterbeprozesses zeitlich weit über das Verlöschen wahrnehmbarer körperlicher Funktionen hinaus möglichst frei von jeglichen störenden Einflüssen zu halten, um die Möglichkeit, Erleuchtung zu erlangen, nicht zu verhindern. Andererseits stellt eine bewusste Entscheidung für eine Organspende einen Akt tätigen Mitgefühls dar, durch den Leiden gelindert und ein Menschenleben gerettet werden kann. Das Spenden von Organen kann sich zudem positiv auf die nächste Existenz auswirken. Voraussetzung dafür ist die intensive persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben und ein im Bewusstsein der Konsequenzen gefasster, freiwilliger und vorbehaltloser Entschluss. Es ist eine Entscheidung, die jeder Buddhist nur für sich persönlich treffen kann, denn im Buddhismus gibt es keine Autorität, die vorschreibt, was zu tun ist. Nach Auffassung der buddhistischen Anhänger in Deutschland ist aus den genannten Gründen beim Fehlen einer eindeutigen Willensäußerung eines potentiellen Organspenders den Angehörigen eine stellvertretende Einwilligung in eine Organentnahme nicht zu empfehlen.
(Quelle: Arbeitsgruppe Organentnahme und Organtransplantation der Deutschen Buddhistischen Union, 2005)
Quelle: „Thema Organspende im Unterricht“, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 2007.