Lebendspende

Bei der Lebendspende spendet ein lebender Mensch einem anderen Menschen das notwendige Organ. Für die Lebendspende kommen nur bestimmte Organe in Betracht (z. B. eine Niere oder ein Teil der Leber).

Als häufigste Form der Lebendspende findet die Nierentransplantation statt, da dieses Organ im Körper paarweise vorhanden ist und somit der Spender seine Nierenfunktion nicht einbüßt. Ein weiteres Organ, bei dem Lebendspenden möglich sind, ist aufgrund ihrer hohen Regenerationsfähigkeit die Leber. Diese wird allerdings nicht komplett, sondern nur teilweise gespendet.

Um bei der Lebendspende Organhandel zu verhindern, gelten in Deutschland strenge gesetzliche Regeln: Das Spenden eines Organs zu Lebzeiten ist nur unter volljährigen Personen, Verwandten ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, Lebenspartnern, Verlobten oder Personen, die dem Spender in persönlicher Verbundenheit nahe stehen, möglich. Hinzu kommt eine vorgeschriebene eingehende Beratung durch einen neutralen Arzt, bei der Spender und Empfänger ausführlich über Risiken und Erfolgsaussichten aufgeklärt werden. Ebenso verbindlich ist für beide die Teilnahme an einem medizinischen Nachsorgeprogramm.

Hinweis: Der besseren Lesbarkeit halber wurde im Text immer die männliche Form verwendet. Diese Bezeichnung soll Frauen und Männer gleichmaßen umfassen.