Was bedeutet die Zustimmungslösung?

In Europa gibt es unterschiedliche Modelle der Organspende.

In Deutschland gilt für die Organspende nach dem Tod die so genannte „erweiterte Zustimmungslösung“. Dem Transplantationsgesetz zufolge dürfen Organe grundsätzlich nur entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Einwilligung gegeben hat. Sie kann schriftlich dokumentiert sein (z. B. in einem Organspendeausweis) oder mündlich gegenüber der Familie oder Freunden geäußert worden sein. Ebenso kann ein Widerspruch schriftlich oder mündlichmitgeteilt werden. Ist den Angehörigen eine eindeutige Entscheidung für oder gegen eine Organspende von Seiten des Verstorbenen nicht bekannt, müssen sie die Entscheidung nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen treffen.
Gemäß Transplantationsgesetz hat der Wille des Verstorbenen oberste Priorität. Die Angehörigen stehen folglich vor der schwierigen Aufgabe, sich losgelöst von der eigenen Einstellung zu überlegen, welche Entscheidung der Verstorbene – für oder gegen eine Organspende – getroffen hätte.

In anderen europäischen Ländern wie in Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt hingegen die Widerspruchslösung. Das heißt: die Organentnahme ist grundsätzlich erlaubt, wenn der Spender zu Lebzeiten nicht ausdrücklich mündlich oder schriftlich widersprochen hat. Sie wird aber in der Praxis auch hier nur durchgeführt, wenn die Angehörigen einverstanden sind.

In der ehemaligen DDR war die Organspende 1975 im Sinne der Widerspruchslösung geregelt, diese wurde jedoch mit der Wiedervereinigung hinfällig.

Die in Deutschland gültige Zustimmungslösung basiert darauf, dass sich die Menschen im Idealfall zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende beschäftigt und eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen haben. Die Entscheidung, Organe zu spenden, ist ab dem 16. Lebensjahr möglich. Eine Ablehnung kann bereits ab 14 Jahren erklärt werden. Eine Spenden-Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Entscheidend ist der Funktionszustand des Organs.